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BWG Dossiers > Wirtschaftspolitik > Im Labyrinth der Ämter

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Quelle: http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Europa/Wirtschaftsraum-Europa/dienstleistungsrichtlinie,did=210258.html

Dossier zur Veranstaltung: „Im Labyrinth der Ämter – Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie im Land Berlin“ am 24.11.2008

Im Jahr 2006 hat die die Europäische Union die so genannte EU-Dienstlei-stungsrichtlinie erlassen. Ihr Ziel ist, den freien Zugang von Dienstleistern aus anderen EU-Mitgliedsstaaten zum nationalen Dienstleistungsmarkt zu erleichtern. Als Instrumente vorgesehen sind die Einführung eines Einheitlichen Ansprechpartners (EA), die nahezu vollständige IT-Umsetzung von Verwaltungsakten sowie die Prüfung bestehender Verwaltungsnormen.

Im föderalen Deutschland ist die konkrete Umsetzung der Richtlinie Sache der Länder. Zur Umsetzung bleibt ihnen noch fast genau ein Jahr - Termin ist der 28. Dezember 2009. Für die Berliner Wirtschaftsgespräche Grund genug einmal nachzufragen: Wie weit ist eigentlich das Land Berlin? Die Veranstaltung „Im Labyrinth der Ämter – Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie im Land Berlin“ sollte in erster Linie diese Frage beantworten. Wie sich im Laufe der Veranstaltung erwies, herrschte jedoch eine große Unsicherheit darüber, was es nun eigentlich wirklich mit dieser Vorgabe aus Brüssel auf sich hat. In vielen Wortmeldungen wurde das weite Spektrum an ungeklärten Fragen deutlich. Während der gesamten Diskussion auf dem Podium kam man immer wieder auf elementare Fragen, wie die Reform in der Praxis konkret aussehen solle.

 Antworten auf die Fragen, aber natürlich auch Meinungen und Einschätzungen lieferten die 5 Podiumsteilnehmer Wolf-Michael Catenhusen, Nationaler Normenkontrollrat, Helga Manneck, Bundeswirtschaftsministerium, Dr. Petra König, IHK Berlin, Bernhard Sprenger-Richter, Senatsverwaltung für Wirtschaft und Dr. Ortwin Wohlrab, Verband der Software-, Informations- und Kommunikationsindustrie in Berlin-Brandenburg. Für den roten Faden der Veranstaltung sorgte Moderator Michael Sandrock, Vorstand der Berliner Wirtschaftsgespräche.

In einer Einstiegsrunde äußerten sich die Podiumsteilnehmer zunächst weitestgehend positiv über Inhalt und Sinn der Richtlinie. Dr. Petra König wies gleich zu Anfang auf ihre Chancen hin. Berlin könnte sich angesichts seiner Defizite im Bereich Wirtschaftsfreundlichkeit durchaus zu einem Gewinner dieser Richtlinie entwickeln. Auch Bernhard Sprenger-Richter, der die Projektgruppe zur Umsetzung der Richtlinie im Land Berlin leitet, kehrte zunächst die positiven Seiten hervor. Auch er beschrieb die Vorgaben der EU als Chance für die Berliner Verwaltung aber auch für die Berliner Unternehmen. Abgesehen davon, dass der einheitliche Ansprechpartner auch für deutsche Unternehmen in Deutschland zuständig sein würde, wies Sprenger-Richter darauf hin, dass ausländische Standorte für deutsche Unternehmer damit natürlich auch attraktiver werden. Die Koordinatorin für die Umsetzung auf Bundesebene, Helga Manneck, betonte in ihrem Eingangsstatement die Komplexität des Reformprozesses. 12.000 Gemeinden, 16 Bundesländer und den Bund unter einen Hut zu bringen sei eine Mammutaufgabe, bei der es besonders auf die Zusammenarbeit von Bund und Ländern ankomme. Da es keine bundesweit einheitliche Regelung geben werde, ist es wichtig, keinen Flickenteppich herzustellen, sondern einen Teppich mit stimmigem Muster. Dr. Ortwin Wohlrab, brachte kritische Töne in die Runde als er auf die Sorge kleiner und mittlerer Software-Unternehmen einging. Sie fürchteten nun eine verstärkte Konkurrenz ausländischer besonders osteuropäischer Programmierer. Des Weiteren zeigte er sich erstaunt, dass ein so wichtiges Thema wie die EU-Dienstleistungsrichtlinie nur so wenig Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit aber auch auf Seiten der Politik und Verwaltung erhalte. Schließlich sei nur noch ein Jahr Zeit, um die Richtlinie umzusetzen. Gerade für die Software-Branche sei dies ein Problem, da sie die verschwendete Zeit unter Inkaufnahme von Qualitätsverlusten aufholen müssten.

Die Terminfrist griff Moderator Michael Sandrock auf und fragte Helga Manneck, wie realistisch überhaupt der Zeitplan sei. Mit einem Augenzwinkern zeigte sie sich fest von der Einhaltung des Zeitplans überzeugt „Klar schaffen wir das!“. Zugleich machte sie aber aufmerksam auf die besonders in Deutschland so vielfältigen Akteure, die auf dem Weg zur Richtlinie mitgenommen werden müssten. Auch Bernhard Sprenger-Richter äußerte sich vorsichtig optimistisch. Er formulierte für Berlin das Ziel, dass sich Antragsteller in Berlin nicht 12 verschiedenen Formularen gegenüber sähen – entsprechend den 12 Bezirken der Hauptstadt. Dr. Petra König stellte das Starter Center der IHK Berlin vor, die damit den EA bereits in klein ausgearbeitet hätten.  

Bernhard-Sprenger Richter ging in der Folge auf den Vorwurf von Dr. Ortwin Wohlrab ein, den Software-Unternehmen zu wenig Zeit zu lassen. Das Land Berlin hätte umgehend eine Projektgruppe eingerichtet und mit der Arbeit begonnen. Aber das Ziel, Verwaltungsakte in elektronische Prozesse zu übersetzen mache die Formulierung der Ausschreibungen sehr anspruchsvoll, was die Dauer des Prozesses erkläre.

Wolf-Michael Catenhusen vermutete hinter dem straffen Zeitplan der EU das Ziel, überhaupt erst einmal Aktivität auszulösen. Ohne eine strenge Terminplanung wäre es schwer geworden das notwendige Engagement in den Mitgliedsstaaten zu erzeugen. Gleichzeitig wies er auf das ungemein große Potential der Richtlinie hin. Denn wenn Verwaltungsvereinfachung einmal in solch einem Umfang möglich gemacht wurde, öffnete das Gedanken- und Handlungsräume zu sehr viel weiteren Reformen. Abschließend schloss er sich Dr. Wohlrabs Meinung an, dass gute IT-Lösungen ihre Zeit bräuchten.

In der Folge warf Michael Sandrock die Frage auf, wie man denn alle Gemeinden und Länder dazu bewegen könne, engagiert bei diesem Projekt mitzumachen. Helga Manneck erläuterte daraufhin die tolle Zusammenarbeit mit den Ländern und den ausnahmslosen Willen aller Akteure die Umsetzung der Richtlinie zu einem guten Ergebnis zu bringen. Auch Wolf-Michael Catenhusen bestätigte, dass bis in die kleinste Kommune alle hoch motiviert seien.

Auf die Unterschiede im Unsetzungsprozess zwischen den EU-Ländern angesprochen, ging Helga Manneck auf die unterschiedlichen Voraussetzungen ein. So sei ein Land wie Estland mit 1,3 Millionen Einwohnern natürlich sehr viel schneller mit der Koordination und Organisation des Einheitlichen Ansprechpartners. Des Weiteren gäbe es selbstverständlich auch kulturelle Unterschiede sowie unterschiedliche Umsetzungsgeschwindigkeiten bei den einzelnen Punkten der Richtlinie. So seien manche Staaten sehr schnell mit der Einrichtung des Einheitlichen Ansprechpartners, hinkten dabei aber bei der Normenprüfung hinterher.

Im Anschluss an die Podiumsrunde nutzten die Gäste intensiv die Möglichkeit nachzufragen. Beispielsweise war von Interesse, ob im Zusammenhang dieser Verwaltungsreform auch Benchmarking-Prozesse bspw. zwischen den EU-Staaten oder den Bundesländern vorgesehen seien. Wolf-Michael Catenhusen bejahte dies mit der Begründung, dass Benchmarking bei dieser Reform sehr nahe liegend wäre. Andererseits mache ihn die mangelnde Best-Practice-Kultur zwischen den Bundesländern etwas skeptisch.

Eine grundlegende Frage aus dem Publikum zielte auf die sprachliche Komponente der Reform. Helga Manneck erklärte, dass der EA lediglich in der Amtssprache kommunizieren müsse, also auch Anträge in der jeweiligen Amtssprache zu stellen sind. Andere Sprachen als Service für die Unternehmen lägen im Ermessen jedes Landes oder jedes EA. Über eine zweite Sprache wie Englisch hinaus sei es aber aus Kosten- und Praktikabilitätsgründen faktisch kaum möglich, weitere Sprachen anzubieten. Schließlich gehe es um rechtliche Texte, deren Gestaltung äußerst aufwendig ist. Bernhard Sprenger-Richter aber hob hervor, dass Berlin mit seinem Internetauftritt viele Sprachen anbieten möchte, um den Serviceeffekt zu erhöhen.

Dr. Petra König erklärte auf Nachfrage, wie der EA eigentlich genau funktionieren soll. Dabei erklärte sie das Grundmodell, wies aber zugleich darauf hin, dass es eine Vielzahl verschiedener Modell geben werde.   

Die Frage, ob man sich gleichzeitig in Hamburg und Berlin an den jeweiligen einheitlichen Ansprechpartner wenden könne, veranlasste Bernhard Sprenger-Richter zu einer Warnung. An dieser Stelle dürfe kein Wettlauf zwischen den Bundesländern entstehen, wer den schnelleren EA habe. Hier müsse auf eine Harmonisierung der Verfahren gedrängt werden.

Michael Sandrock stellte im Anschluss die Frage, ob es denn überhaupt Werbung für die Richtlinie gäbe. Helga Manneck verwies auf die sehr umfangreiche Website des Wirtschaftsministeriums zu diesem Thema. Sie machte aber auch deutlich, dass ein so sperriges Thema nur mäßig beworben werden könne. Wolf-Michael Catenhusen meinte, dass die Werbung momentan v.a. intern laufen würde. Jetzt versuche man, alle auf dem Zug mitzunehmen, die für das Funktionieren der Reform nötig sind. Erst wenn die Umsetzung vollzogen ist, hätte es Sinn in der Öffentlichkeit zu werben.

Abschließend fragte ein Gast, wie viele Anträge das Land Berlin nach Einführung des EA erwarten könne. Bernhard Sprenger-Richter vermied eine direkte Antwort darauf, wies aber darauf hin, dass die Werbung an dieser Stelle eine zentrale Rolle spielen wird. Dr. Petra König meinte, dass natürlich auch die Gebühren für die Verwaltungsleistung über die Inanspruchnahme der Leistung entscheiden werden.

Zusammengefasst machte der Abend die positive Grundstimmung der meisten Beteiligten gegenüber der Richtlinie deutlich. Zwar gäbe es noch viel zu tun und eine Vielzahl unbeantworteter Fragen, aber man sei zuversichtlich, dass die praktische Erfahrung diese Probleme beheben werde. Grund zu dieser Annahme sei das Engagement aller Beteiligten und die bei den meisten Beteiligten herrschende Einsicht über die Chancen und Möglichkeiten der Richtlinie.

TEXT: Marko Rosteck (Berliner Wirtschaftsgespräche e. V.)

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Infos & links

  • Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
    Infos zur Dienstleistungsrichtlinie
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Medienraum/infografiken,did=267812.html
  • Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen

http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/service/dienstleistungsrichtlinie.html