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Energiesparendes Bauen in Berlin - Nachhaltiger Wohnungsbau - mehr Last als Entlastung?
Energieeffizientes und energiesparendes Bauen wird bei steigenden Energiepreisen ein immer größer werdender Wettbewerbsfaktor bei der Vermietung von Wohnungen, Häusern und Gewerbeflächen. Aber nicht nur für die Wirtschaft wird diese nachhaltige Form des Bauens immer wichtiger. Die zweite Miete wächst stetig auch für Privathaushalte sowie Städte und Kommunen.
Somit liegen die Gründe energieeffizient und energiesparend zu bauen sowie zu sanieren auf der Hand: Zum einen die Reduzierung der Energiekosten und die wirtschaftliche Optimierung der Betriebskosten. Zum anderen gibt es zunehmend mehr gesetzliche Anforderungen und Auflagen, aber auch finanzielle Zuschüsse, Förder- und Kreditprogramme.
Bis zum 31.12.2009 galt in Berlin noch die Energieverordnung 2007 und die damit verbundenen Förderbedingungen. Mit dem Jahreswechsel ist die Energieverordnung 2009 in Kraft getreten und mit ihr verändern sich die Förderungsbedingungen für Hauseigentümer und die Wohnungswirtschaft. Mit der EnEv 2009 sind nicht nur neue monetäre Förderbedingungen, sondern auch neue Förderkriterien gültig geworden.
Doch wie sehen diese Änderungen genau aus und welche Auswirkungen haben sie einerseits auf den modernisierungswilligen Hauseigentümer und andererseits auf das Bestandsmanagement der großen Berliner Wohnungsbaugesellschaften? Welche Auswirkungen hat die EnEV 2009 auf die Entwicklung der Neubautätigkeit in Berlin? Wie ändern sich die Prüfpflichten und welche neuen Technologien werden genutzt? Sind die geforderten Standards eher Last als Entlastung? Diese und weitere Fragen stellte der Geschäftsführende Vorstand der Berliner Wirtschaftsgespräche Dr. Rudolf Steinke bereits bei der Begrüßung dem hochkarätigen Podium. Moderiert wurde die Veranstaltung von Michael Geißler, Geschäftsführer der Energieagentur Berlin. Neben Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, konnte Herr Geißler ebenfalls Herrn Siegfried Rehberg, Besonderer Vertreter des Vorstandes des BBU, Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. begrüßen. Des Weiteren nahm Dr. Martin Peters, Umweltberater der Handwerkskammer Berlin, und Prof. Dr. Rolf Kreibich, Direktor IZT - Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung an der Diskussion teil. Das Podium wurde komplettiert durch Andreas Tied, Bereichsleiter Immobilien und Stadtentwicklung Investitionsbank Berlin.
Zu Beginn der Veranstaltung weist der Moderator Herr Geißler auf das Energiekonzept des Landes Berlin hin, das eine Einsparung von CO2 bis 2020 um 40% vorsieht. Somit ist die Notwendigkeit der Sanierung von Gebäudebeständen sehr hoch. Um diese Einsparung zu erreichen, wäre eine Sanierungsrate von 3% pro Jahr notwendig, was ca. 10.000 Gebäuden entspricht. Die Realität ist allerdings anders. Die Sanierungsrate beträgt gerade ca. 0,4-0,5%, also ca. 2000 Gebäude pro Jahr. Die Zahl berücksichtigt dabei auch zu 50% die Ein- und Zweifamilienhäuser in Berlin. Obwohl eine Energieeinsparung von bis zu 92% möglich ist, ist die Sanierungsrate sehr gering. Wie erreichen wir also eine höhere Sanierungsrate und zu wessen Lasten?
Herr Geißler griff diese Frage und stellte an Herrn Wild die Frage, welche Herausforderungen er für die Steigerung der Sanierungsrate sieht. Herr Wild sieht im Wohnungsbau den Mieter als denjenigen, der die energetische Gebäudesanierung zu tragen hat. Somit müssen die Mieter in den Investitionsentscheidungsprozess mit einbezogen werden. Erfahrungswerte zeigen, dass die Nettokaltmiete durch energetische Gebäudesanierung eine Steigerung von 1-1,50 €/m2 nach sich zieht. CO2-Einsparung ist auf jeden Fall wichtig, aber dazu ist die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen notwendig. Berlin benötigt daher ein Klimaschutzgesetz, das auch den Wohngebäudebereich berücksichtigt. Sozial verträgliche Mietsteigerungen sollten das Ziel sein und somit sollten bei allen Maßnahmen auch die sozialpolitischen Auswirkungen beachtet werden. Herr Geißler bat im Anschluss Herrn Rehberg um die Sichtweise der Wohnungswirtschaft. Er verwies ebenfalls darauf, dass der BBU auf das Klimaschutzgesetz wartet. Für ihn ist das Einsparungspotenzial unklar und die Erarbeitung von Rahmenkriterien für Investitionen nur möglich, wenn diese mit dem Senat für Stadtentwicklung gemeinsam diskutiert werden und somit nicht nur Investitionen sozial verträglich, sondern ökonomisch und ökologisch umgesetzt werden können. In dem Zusammenhang bemängelt er die Förderprogramme der IBB. Seiner Meinung nach wird ein abgestimmtes Klimakonzept des Landes Berlin benötigt, aus dem hervorgeht, mit welchen Maßnahmen die angestrebten Reduktionsziele erreicht werden können. Rahmenbedingungen sind von politischer Seite allerdings noch nicht gesetzt worden. Professor Kreibich vermisst eine Gesamtstrategie des Landes Berlin, die Maßnahmen, Kosten und Zeitpläne enthält. Die alleinige Zielsetzung für die Einsparung bis 2020 beurteilt er als wenig effektiv. Des Weiteren bemängelt er, dass Kontrollen fehlen, insbesondere bei großen Sanierungsmaßnahmen des Landes Berlin.
Kosten spielen eine wesentliche Rolle bei der Energiesanierung. Inwieweit das Modell der Amortisierung der Kosten durch erzielte Energieeinsparungen eine Warmmietenneutralität erreichen könne, wollte Herr Geißler im Anschluss von Herrn Peters wissen. Herr Peters führt dazu aus, dass das grundsätzlich durch die Nutzung von Fördermitteln durchaus möglich sei, aber dann bei flächendeckender Umsetzung eher schwierig wird. 46% der Energie wird für die Raumwärme aufgebraucht. Da die Kosten für Raumenergie stetig steigen, führt aber kein Weg an der Sanierung vorbei. Es fehlt allerdings am Vollzug beim Nichteinhalten der Energieeinsparverordnung; es werden immer noch Fassaden saniert, ohne dass hier energieeinsparende Maßnahmen realisiert werden. Sehr alte Heizungsanlagen sind noch in Betrieb, obwohl diese nicht mehr erlaubt sind. Somit fordert er, dass erst die alten Gesetze umgesetzt und eingehalten werden, bevor neue hinzukommen. Ein weiteres Problem sieht er darin, dass Mietinteressenten immer noch nicht nach energieeinsparenden Kriterien Wohnungen auswählen. Wie auch, wenn er keine Informationsmöglichkeiten hat und auch keine Markttransparenz und –vergleichbarkeit herrscht.
Herr Geißler fragte anschließend Herrn Tied, wie die Förderungsrealität für energetische Sanierung derzeit aussieht. Herr Tied weist vorab darauf hin, dass eine Vielfalt an zu berücksichtigenden Gesetzen und Verordnungen bei der Förderung einbezogen werden müssen. Von der Politik gefordert und als politisches Ziel benannt, ist die Förderung allerdings auch von der Politik abhängig. Nicht jede Maßnahme ist wirtschaftlich, aber dennoch politisch erwünscht. Die Aufgabe der IBB ist somit auch stark beeinflusst durch die Eigentümerin der IBB, das Land Berlin.
Herr Rehberg greift anschließend die Aussage von Herrn Peters auf, dass eine Vergleichbarkeit schwierig ist. Bedarfs- und Verbrauchswerte sind nicht miteinander vergleichbar. Das Heizverhalten der Mieter hat sich verändert. Es wird weniger geheizt. Somit ist die Refinanzierung durch Energiekostenersparnisse eher unrealistisch. Energieeinsparung spielt für den Mieter eher eine nachrangige Rolle. Herr Wild sieht schon, dass der Mieter schon Interesse hat, Energiekosten zu sparen, aber Intransparenz in Bezug auf den energetischen Zustand bei Wohnungen herrscht. Er stimmt Herrn Peters zu, dass anstatt rege Ziele zu setzen, eher hier der Vollzug bestehender Gesetze realisiert werden sollte. Für Professor Kreibich stellt sich eher die Frage, inwieweit Investoren nahe gebracht werden kann, durch günstige subventionierte Kredite, sich die energieeinsparenden Maßnahmen rentieren. Vor allem langfristig ist die energetische Sanierung ökologisch, ökonomisch und sozial wertvoll – halt nachhaltig. Die Realität ist allerdings dadurch geprägt, dass der Investor eher kurzfristig denkt und somit die Investitionskosten vom Mieter getragen werden. Wenn eine gute Beratung vorhanden ist, steigt auch die Investitionsneigung und es werden ökonomisch optimierte Maßnahmen bei der Sanierung realisiert. Allerdings sieht Herr Peters ein Beratungsdefizit in Berlin. Die kompetente Beratung von Investitionswilligen fehlt. Darin sieht er einen großen Handlungsbedarf. Professor Kreibich sieht die Energieberatung ebenfalls als wesentliches Problem an; allerdings hier, dass die Energieberatung aufgrund der geringen Nachfrage sich nur schwer selbst trägt, was auch dazu führt, dass Energieberater nicht absolut neutral beraten, sondern eine Abhängigkeit zu Unternehmen bestehen kann. Somit ist es das Gesamtsystem also auch die notwendigen Rahmenbedingungen, die Maßgeblich zum Gelingen der angestrebten Energieeinsparungsziele von Nöten sind. Dabei gibt es diese, wie z.B. den Energieausweis. Insbesondere der Energieausweis wird von Mietinteressenten allerdings nach Meinung von Herrn Peters nicht nachgefragt oder der Vermieter zeigt ihn nicht. Somit hat dieses Instrument derzeit nicht die gewünschte Wirkung. Die Kennzahl Kilowattstunde pro Quadratmeter (kWh/m²) stärker kommuniziert und als allgemeiner Richtwert etabliert werden, der bei der Auswahl der geeigneten Wohnung relevant ist. Aufgabe des Vollzuges der bestehenden Gesetze liegt bei den Bezirksämtern. Herr Peters weist nochmals darauf hin, dass der Rahmen zur Gesetzeseinhaltung fehlt. Die Förderung von Investitionswilligen ist seitens der IBB da. Die IBB bietet unterschiedliche Förderprograme an, die über altersgerechtes Wohnen und energiesparendes Sanieren auch die Qualifikation der Handwerker gefördert. Dabei legt sie Wert, dass keine Spitzenförderung, sondern in die Breite gefördert wird. Daher werden auch Einzelmaßnahmen in Höhe von 10.000 € gefördert.
Zusammenfassend waren sich alle einig, dass zum Erreichen der angedachten Co2-Einsparung eine Mischung aus Fördern und Fordern notwendig ist, die durch den Gesetzgeber angestoßen und kontrolliert werden muss. Die Last zur energetischen Sanierung soll mehr als Lust zur energetischen Sanierung wahrgenommen werden. Somit ist es Aufgabe aller Beteiligten, mehr Lust auf das Thema in der Öffentlichkeit zu machen und nicht die Schwere der ungelösten Probleme hervorzuheben. Insgesamt war sich die Runde einig, dass Informationen über Innovationen und klare Rahmenbedingungen durch die Politik für die Wirtschaft förderlich sind, so dass ökologisches und soziales Handeln kein Widerspruch zu wirtschaftlichem Handeln ist – halt nachhaltig.
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