Es wird aktuell viel über die Perspektive der Alterssicherung diskutiert. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Reformen durchgeführt, um die Rentenversicherung auch langfristig auf eine sichere finanzielle Basis zu stellen. Riester- und Rürup-Renten und Steuerreform sind hierfür Stichworte, die im Dschungel staatlicher, privater und betrieblicher Vorsorge Orientierung geben sollen. Dabei wird deutlich, dass wir vor einer vielfältigen Veränderung nicht nur der Alters- und Vermögensvorsorge stehen, sondern auch die Versicherungsbranche sich neu orientieren und Transparenz in ihre Finanzprodukte und die Qualität ihrer Beratung und Vermittlung bringen muss.

Dazu diskutierte Frau Dr. Ursula Weidenfeld, stellvertretende Chefredakteurin „Der Tagesspiegel“ mit Sven Enger, Vorstand für Vertrieb und Marketing der Skandia Lebensversicherung AG, Dr. Manfred Jäger, Institut der Deutschen Wirtschaft Köln, Prof. Dr. Herbert Rische, Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Prof. Dr. Rita Süssmuth, Bundestagspräsidentin a.D. und Manfred Westphal, Leiter des Fachbereich Finanzdienst-leistungen der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Welche Bereitschaft zur Altersvorsorge ist beim Bürger verankert und wie kann diese gesteigert werden?Der grundsätzliche Entschluss vorzusorgen ist bei den Bürgern vorhanden – so die Bundestagspräsidentin a.D., Prof. Dr. Rita Süßmuth. Kritisch betrachtet sie jedoch die aktuell vorherrschende unübersichtliche Lage für den Bürger, einen dadurch entstehenden Vertrauensverlust und die zu starke Diskrepanz zwischen den Aussagen „die Rente ist sicher“ und „wir bekommen überhaupt keine Rente mehr“. Eine permanente Information ist demzufolge notwendig, damit der Bürger die Entscheidungen zur Altersvorsorge treffen kann – ein klares Statement von Prof. Herbert Rische. Außerdem fügt er hinzu, dass Schwierigkeiten dadurch entstehen, dass sich die Erwerbsbiografien verändern bzw. verändert haben und die Rechtssprechung des Bundessozialgerichtes für die aktuelle Arbeitspraxis der Rentenversicherung schwierig ist. Zudem sollte die Aufklärung über die zu erwartende Gesamtrente von allen Bereichen der Altersvorsorge (gesetzlich, betrieblich, privat) in einer gemeinsamen Auskunft zusammenfinden. Als Praxisbeispiel führte der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund die Regelungen in Dänemark an.
Ferner ist die quantitative Transparenz für den Verbraucher fraglich - wie Manfred Westphal berichtete. Das mag vor allem auch daran liegen, dass diese Finanzprodukte nur 1-2x im Leben gekauft werden. Zudem ist es eine zunehmende Herausforderung, dass Geldfragen nicht weiterhin tabuisiert werden, wie Sven Enger betonte. Für die betriebliche Altersvorsorge merkte Dr. Manfred Jäger an, dass die Unternehmen einen Vorsprung haben, weil sie zusammen mit dem Arbeitnehmer ein Produkt entwickeln, aber als problematisch ist anzusehen, dass die Bindewirkung zwischen diesen beiden Vertragsparteien rückläufig ist.
Wie viel Zeit sollten sich Bürger für ihre Altersvorsorge nehmen – wann ist dafür der richtige Zeitpunkt und welche Form der Altersvorsorge ist ideal?Jeder Privatbürger fragt sich aktuell, wann er anfangen soll für seine Rente vorzusorgen, welches die ideale Form der Altersvorsorge ist und inwieweit eine Transparenz zwischen den verschiedenen Finanzprodukten hergestellt wird. Vor allem die EU-Vermittlerrichtlinie zeigt erste Ansätze auf, wie die Transparenz erhöht und die Akzeptanz der Vermittler positiv verändert wird. Jedoch sind in dieser gesetzlichen Richtlinie keine Aussagen darüber zu finden, wann der „ideale“ Beginn ist, um eine effektive und effiziente Altersvorsorge individuell aufzubauen.
Die frühzeitige Information – schon beginnend bei den Schulen, schlägt Prof. Rische vor. Außerdem fügt er hinzu, dass die Lebensstandardsicherung auf drei Säulen (gesetzliche Rente, betriebliche Rente und private Vorsorge in Form von Riester) und einer parallel dazu stattfindenden kompetenten Beratung eine Möglichkeit für das Alter vorzusorgen ist. Jedoch ist nur eine dieser Säulen – die gesetzliche Rente – verpflichtend, wie Frau Prof. Süßmuth kritisch anmerkt. Die Mehrheit der Bürger ist nicht informiert und eine permanente Auseinandersetzung – aufgrund der häufigen Veränderungen und den sich wandelnden Erwerbsbiografien – ist nicht möglich. Die Altersvorsorge parallel zum Vermögensaufbau zu betrachten schlägt Herr Enger vor. Zudem sollte sich der Verbraucher nicht nur auf den Faktor „Ertrag“ beschränken, wenn er die Kriterien eines Produktes zur Altersvorsorge betrachtet.
Wie übersichtlich sind die Produkte der Altersvorsorge – welche Maßnahmen, auch rechtlicher Art, gibt es?Die Veränderungen beim Versicherungsvertragsgesetz im Hinblick auf die Verbesserung der Transparenz und Vergleichbarkeit von Produktangeboten, die Verhinderung von unwahren Aussagen über angebliche Produktvorteile und das Verschweigen gravierender Deckungslücken und anderer Produktnachteile, die Gestaltung von Regeln zu den Informations- und Beratungspflichten ohne Schlupflöcher, den Abbau des Potenzials für spätere gerichtliche Auseinandersetzungen und die Stärkung der Nachhaltigkeit von Kundenbeziehungen sowohl im Bereich der Versicherungsvermittlung als auch zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer bewertet Manfred Westphal als positiven Ansatz zu einer neuen Übersichtlichkeit in der Altersvorsorge. Die Überlegung zur generellen Verpflichtung bei der Riester-Rente für jeden Bürger und einem Verzicht des Einzelnen bei Nichtnotwendigkeit schlägt Herr Manfred Jäger vor. Diese Tatsache würde auch der fehlenden Entscheidungsfähigkeit beim Bürger entgegenwirken (Westphal).
Welche Probleme/Lösungen hinsichtlich der Altersvorsorge gibt es darüber hinaus?Die Frage, ob die Hochrechnungsmodelle der einzelnen Anbieter identisch sind, beantwortete Manfred Westphal indem er auf Probleme bei Finanzzeitschriften hinwies, wenn diese ihre Vergleiche anstellen. Zwar müssen Unternehmen die Überschussbeteiligungen bei Lebens- und Rentenversicherungen begründen, aber es gibt keine einheitlichen Besteuerungs- und Pfändungsschutzregelungen, Angaben zu Förderungsgrenzen sowie Vertriebsprovisionen. Problematisch ist zudem der Umgang mit verschiedenen Personenkreisen, die in den kommenden Jahren eine zu geringe gesetzliche Rente beziehen werden und demzufolge auf eine staatliche Grundsicherung angewiesen sind. Beispielhaft zu nennen sind nicht nur Langzeitarbeitslose und Menschen ohne durchgängige Erwerbsbeschäftigung (z.B. Schein-Selbständige), sondern auch Menschen, die nur eine Erwerbsminderungsrente beziehen und Niedriglohnbeschäftigte (Prof. Herbert Rische).
Der Startschuss für ein neues einheitliches System der Besteuerung kapitalgedeckter Altersvorsorge - als Beispiel aus Großbritannien (A-Day) – ist für deutsche Verhältnisse geradezu revolutionär: Pensionsfonds, Investmentfonds und Lebensversicherungen sind steuerlich gleichgestellt. Zudem wird kein Unterschied mehr gemacht zwischen privater und betrieblicher Altersversorgung und das System gilt für alle Briten gleichermaßen. (Dr. Jäger)
Daniel Fuchs
Berliner Wirtschaftsgespräche e.V.