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Aktuelle Veranstaltungen > Neue Spielregeln für die Arbeitnehmerüberlassung

Wirtschaft, Arbeit, Bildung

arbeit+bildung+schule Neue Spielregeln für die Arbeitnehmerüberlassung

Donnerstag, 08.03.2012 18:00

Fröbel e. V.
Alexanderstraße 9
10178 Berlin

Nicht buchbar

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Nichtmitglieder: 12,00 €
Begrüßung
Dr. Rudolf Steinke
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Berliner Wirtschaftsgespräche e.V.
Einführung

Holger Schäfer
Referent für Arbeitsmarktpolitik am Institut der deutschen Wirtschaft Köln

Vorstellung der Studie „Zeitarbeit in Deutschland“

Podium

Marcel J. Pelzer
Leiter der Hauptstadtrepräsentanz Director Corporate & Government Affairs ManpowerGroup Germany

Dr. Martin Dreyer
Geschäftsführer des Interessenverbandes deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ)

Dr. Elisabeth Neifer-Porsch (angefragt)
Leiterin der Abteilung II (Arbeitsmarktpolitik, Ausländerbeschäftigung, Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende) im Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Prof. Dr. Jens M. Schubert
Leiter der Abteilung Rechtspolitik des Bundesverbandes ver.di


Moderation
Dr. Knuth Dohse
Berliner Wirtschaftsgespräche e.V.
Geschäftsführer People & Change Consulting
ehem. Leiter Corporate Human Resources der Schering AG, Berlin

Zeitarbeit  soll den Unternehmen bei schwankender Auftragslage Flexibilität ermöglichen, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Außerdem erhofft man sich eine leichtere Integration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt. Doch dort wo sich Leiharbeit etabliert, steigt das Risiko, dass immer weniger Arbeitnehmer fest angestellt werden und Sozialdumping betrieben wird, wenn Unternehmen für Leiharbeiter nicht den gleichen Lohn zahlen wie für die Stammbelegschaft.

Zeitarbeitsfirmen und Unternehmen müssen sich 2012 auf gesetzliche Änderungen einstellen. Vom 1. Januar 2012 an gilt in der Zeitarbeitsbranche ein Mindestlohn von 7,89 Euro im Westen und von 7,01 Euro im Osten. Außerdem bedarf durch die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zukünftig nicht nur die „gewerbsmäßige“ Überlassung einer Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, sondern jede Überlassung durch eine  Zeitarbeitsfirma wird unter Erlaubnisvorbehalt gestellt.

Anlass der Änderungen ist die EU-Richtlinie für ein einheitliches europäisches Schutzniveau (2008/104/EG), die bis zum 31. Dezember 2011 umgesetzt werden musste. Durch das AÜG soll aber allgemein der Arbeitnehmerschutz besser gewährleistet werden. Fälle wie „Schlecker“, in denen der Arbeitnehmerschutz durch geschickte Modelle umgangen wurde, sollen  damit der Vergangenheit angehören. Auch die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung durch eigene Personalservice-gesellschaften unterfällt nämlich zukünftig dem Gesetz.

Im nächsten Schritt werden sich die Gewerkschaften und Arbeitgeber auf einen Zeitpunkt einigen müssen, ab dem Zeitarbeiter in einem Betrieb den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft erhalten. So machte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen deutlich, dass sie eine Einigung der Tarifparteien im ersten Quartal erwartet, ansonsten werde sie durch eine Expertenkommission den richtigen Zeitpunkt ermitteln lassen. Schon heute ist der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ zwar im AÜG verankert, von diesem Grundsatz können die Tarifparteien durch eine Tariföffnungsklausel aber abweichen.  

Wir laden Sie herzlich zur Diskussion ein!

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