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Gesundheitswirtschaft

g_gesundheitswirtschaft Ärztehonorierung

Donnerstag, 23.10.2008 19:00

Deutsche Apotheker- und Ärztebank Niederlassung Berlin
Das Parkhaus der apoBank in der Kantstraße 129 steht den Gästen der Veranstaltung am 23. Oktober 2008 kostenlos zur Verfügung.
Kantstraße 129
10625 Berlin

Nicht buchbar

Diese Veranstaltung ist ausgebucht.
Teilnahmebeitrag pro Person: 0,00 €
Begrüßung:

Martin Steinkühler
Direktor
Deutsche Apotheker- und Ärztebank Niederlassung Berlin

Podium:

Dr. Rolf Herzog
Leiter Abteilung Medizin
Institut des Bewertungsausschusses

Dr. Ingolf Berger
Mitarbeiter
Institut des Bewertungsausschusses

Dr. Torsthen Vogel
Institut des Bewertungsausschusses

Moderation:          

Rolf Dieter Müller
ehemaliger Vorsitzender
AOK Berlin

Wir laden Sie herzlich zu einer Veranstaltung der Berliner Wirtschaftsgespräche e.V. über die Ärztehonorierung ein.

Für diese Aufgabe ist das Institut des Bewertungssauschusses zuständig. Es wurde am 17. Mai 2006 von der Kassenärztliche Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen in Berlin gegründet.

Dieses soll die gesetzlich vorgesehene Einführung von morbiditätsorientierten Regelleistungsvolumen (RLV) in die vertragsärztliche Versorgung und die Weiterentwicklung der Vergütungs-systematik unterstützen.

Im Kern hat das Institut zwei Aufgaben: Zum einen geht es um die Pflege und Weiterentwicklung eines Verfahrens zu Patientenklassifikation; dieses soll die zuverlässige Abschätzung des Versorgungsbedarfs der Versicherten ermöglichen. Zum anderen übernimmt das Institut Analysen und Berechnungen, um die Gebührenordnungspositionen und Sachkostenpauschalen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), dem Gebührenverzeichnis für die ambulante Versorgung, anzupassen.

Das Institut hat die Organisationsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Seine Arbeit an den morbiditätsorientierten RLV hat das Institut Mitte 2006 aufgenommen, die am EBM Anfang 2007.

Im Zuge der Veranstaltung soll geklärt werden, was die Rolle des Instituts in der gemeinsamen Selbstverwaltung ist, ob eine Messung der Morbidität in der vertragsärztlichen Vergütung möglich ist und ob sich ärztliche Leistungen betriebswirtschaftlich kalkulieren lassen.

Im Anschluss freuen wir uns, wenn Sie bei einem kleinen Imbiss das Gespräch miteinander fänden.

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