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Aktuelle Veranstaltungen > Werkstattgespräch: Fluch und Segen von Ausschreibungen der öffentlichen Einrichtungen - Das Berliner Vergaberecht

Wirtschaftspolitik, Stadtentwicklung, Außenwirtschaft

t_industriepolitik Werkstattgespräch: Fluch und Segen von Ausschreibungen der öffentlichen Einrichtungen - Das Berliner Vergaberecht

Donnerstag, 19.05.2011 19:00

Miet-Saal.de
Iranische Str. 6
13347 Berlin

Nicht buchbar

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Nichtmitglieder: 12,00 €
Begrüßung
Dr. Rudolf Steinke
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
Berliner Wirtschaftsgespräche e.V.
Podium

Wolf Burkhard Wenkel
Hauptgeschäftsführer Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e.V.

Johannes Höper
Forschungsverbund Berlin e.V.

Hans-Georg Kauert
Abteilungsleiter in der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen

Dr. Axel Stirl

Vorstand PIN MAIL AG


Jürgen Wittke

Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Berlin     


Moderation

Christian Dettmer
Berliner Wirtschaftsgespräche e.V.

Im Juli 2010 trat in Berlin die Novellierung des Ausschreibungs- und Vergabegesetzes in Kraft. Das neue Vergaberecht berücksichtigt erstmals auch soziale und ökologische Kriterien bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Private und folgt damit den Stadtstaaten Hamburg und Bremen. Damit hängen Vergaben nicht mehr nur von der Wirtschaftlichkeit des Angebotes ab, sondern die Unternehmen müssen sich verpflichten,  zumindest 7,50 pro Stunde zu zahlen bzw. nach Tarif zu entlohnen. Darüber hinaus müssen die ILO-Kernarbeitsnormen vom Auftragsnehmer beachtet werden und der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Vergabe ökologische Kriterien zu berücksichtigen. Bei der Festlegung der Leistungsanforderungen soll demnach umweltfreundlichen und energieeffizienten Produkten, Materialien und Verfahren der Vorzug gegeben werden. Von den bietenden Unternehmen ist außerdem eine Erklärung zur Förderung von Frauen entsprechend der Berliner Frauenförderverordnung abzugeben. Die Anbieter müssen diesen Standards nicht nur selbst genügen, sondern müssen sich auch verpflichten, sie von ihren Nachunternehmern zu verlangen. Für einen Verstoß drohen Vertragsstrafen, auch wenn der Verstoß von Nachunternehmern begangen werden.

Das Gesetz verfolgt zwar begrüßenswert Zwecke des Umweltschutzes und fördert die Einhaltung von sozialen Standards, es soll den fairen Wettbewerb stärken und Dumpinglöhnen entgegenwirken. Gleichzeitig bedeuten die Verpflichtungen aber einen enormen zusätzlichen Aufwand bei dem Auftraggeber, bei den Bewerbern und bei den Kontrolleuren. In den letzten Monaten hat sich herausgestellt, dass die Verpflichtungen mittelständische Unternehmen und kleine Handwerksbetriebe überfordern und vom Wettbewerb ausschließen. Die Einhaltung der Verpflichtungen ist darüber hinaus vom Auftraggeber nicht effektiv überprüfbar und führt nur zu einer Überforderung, die Rechtsunsicherheit schafft, aber nicht zu einer sozialeren und ökologischeren Vergabe. Verliert das Vergaberecht den sparsamen Umgang mit öffentlichen Geldern aus dem Auge, um ihn anderen politischen Zielen unterzuordnen?

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