Seit 1996 können in der gesetzlichen Krankenversicherung die Mitglieder frei entscheiden, welcher Krankenkasse sie beitreten möchten. Damit hat sich der Gesetzgeber für eine bewusste Weichenstellung zugunsten einer wettbewerblichen Orientierung in der gesetzlichen Krankenversicherung entschieden.
Der Wettbewerb unter den Krankenkassen sollte längerfristig dazu führen, dass die gesundheitliche Versorgung verbessert und stärker an den Wünschen und Bedürfnissen der Versicherten ausgerichtet würde. Maßgeblich war hier die Vorstellung, dass Wettbewerb die Akteure dazu veranlassen würde, den Kunden möglichst gute Qualität zu einem möglichst günstigen Preis anzubieten.
Wie sieht der derzeitige Wettbewerb aus? Welchen formalen Bedingungen sehen sich die gesetzlichen Krankenkassen gegenübergestellt? Krankenkassen sind als selbstverwaltende Körperschaft des öffentlichen Rechts im Wettbewerb untereinander besonderen Bedingungen unterworfen. Ihre Ausgaben werden durch Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber finanziert. Außerdem sind sie gesetzlich zu sparsamer und wirtschaftlicher Mittelverwendung verpflichtet und ihr Wettbewerb muss ihrem sozialen Auftrag angemessen sein. Des Weiteren sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) für alle gesetzlichen Krankenkassen festgeschrieben. Dadurch können sich die Kassen im Wettbewerb nur in bestimmten Feldern von einander unterscheiden.
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds haben die Kassen ihre Beitrags-satzautonomie, die auch ein Merkmal des Wettbewerbs darstellte, verloren. Daraus folgend konkurrieren die Krankenkassen vor allem im Servicebereich (z. B. Beratungskompetenz, Geschäftsstellennetz, Erreichbarkeit), Innovation und damit im Zusammenhang stehend Selektivverträgen.
Die Aufsicht über die bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen führt das Bundesversicherungsamt. Bundesunmittelbar sind die Kassen, deren Zuständigkeits-bereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Krankenkassen, deren Tätigkeitsgebiet auf bis zu drei Bundesländer beschränkt ist, unterliegen der Landesaufsicht. Hier gab und gibt es immer wieder unterschiedliche Sichtweisen, die eine „Gleichbehandlung“ der Kassenarten nicht gewährleistet.
Mit dem angekündigten Versorgungsgesetz will der FDP-Gesundheitsminister Daniel Bahr den Wettbewerb unter den Krankenkassen dauerhaft beschleunigen. Krankenkassen sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen erhalten. Demnach werden Einzelverträge mit Ärzten und anderen Leistungserbringern gestärkt und Satzungsleistungen der Krankenkassen erweitert. Die Krankenkassen sollen zukünftig auch Möglichkeiten einer spezifischen Leistungsgestaltung durch Verträge mit Beschäftigtengruppen sowie mit Patientenorganisationen und Behindertengruppen in Form von Gruppentarifen erhalten.
An diesem Abend wollen wir den Ende November zur Abstimmung im Deutschen Bundestag gestellten Gesetzentwurf genauer unter die Lupe nehmen und die geplanten Änderungen auf ihre Wirksamkeit hin bewerten. Zu fragen wird auch sein, inwiefern der angekündigte faire Wettbewerb der Krankenkassen auch die scharfe Trennlinie zwischen der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung lockert.
Im Anschluss laden wir Sie zu einem kleinen Imbiss ein. Wir bedanken uns bei der vdek- Landesvertretung Berlin/Brandenburg für die Gastfreundlichkeit.