Während des Arbeitslebens erhalten Arbeitnehmer Zugang zu Kunden und zu Geschäftsgeheimnissen des Arbeitsgebers und erstellen Arbeitsergebnisse für den Arbeitgeber.
Dr. Dietmar Müller-Boruttau bietet ein Update zum vertraglichen und nachvertraglichen Wettbewerbsverbot und zeigt auf, welche Regelungen hinsichtlich der Arbeitsergebnisse (Bilder, Veröffentlichungen, Grafiken) in einem Arbeitsvertrag enthalten sein sollten.
Datum/Zeit
Date(s) - 16.02.2017
08:30 - 11:00
Veranstaltungsort
BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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