Umsetzung EU-Whistleblower-Richtlinie – Pflichten, Prozesse, Fristen – Was Sie jetzt schon beachten müssen!

Die EU-Whistleblower-Richtlinie verpflichtet Unternehmen, hinweisgebende Personen künftig rechtlich besser zu schützen. Ziel ist es, dass Beschäftigte oder auch Dritte mögliche Missstände und Regelverstöße im Unternehmen anzeigen können, ohne dabei negative Konsequenzen bzw. Repressalien befürchten zu müssen.

Dabei geht es um eine Fülle bußgeld- und strafbewehrter Tatbestände – zu Themen wie Datenschutz, Umweltschutz, Arbeitssicherheit, Korruption, Verbraucherschutz und vieles mehr. Mit einem sog. Compliance-Hinweisgebersystem schützen Sie damit den Unternehmenswert, Geschäftsgeheimnisse, Reputation und Integrität Ihres Unternehmens ab 50 Personen oder Ihrer Behörde.

Eine zentrale Pflicht der Unternehmen besteht v.a. darin, sichere Meldekanäle für Hinweisgebende Personen einzurichten und dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Es gilt also, ein System mit entsprechenden Prozessen für das eigene Unternehmen rechtskonform umzusetzen.

Deutschland hat sich mit der Umsetzung viel Zeit gelassen, aber jetzt hat der Bundestag Ende 2022 das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet. Nach Bestätigung durch den Bundesrat im Februar wird das Gesetz drei Monate nach der Verkündung in Kraft treten. Änderungen sind dabei nicht mehr zu erwarten.

Das Seminar gibt Ihnen einen Überblick über die neu entstehenden Pflichten aus der EU-Whistleblower-Richtlinie und dem neuen nationalen Hinweisgeberschutzgesetz und erläutert, was Unternehmen jetzt in die Praxis umsetzen müssen.


Unser Experte für Sie

Patrick Knittel
Direktor / externer Datenschutzbeauftragter, Knittel Akademie für Datenschutz & Compliance

 


organisiert von

in Zusammenarbeit mit


Datum/Zeit

Date(s) - 09.03.2023
08:00 - 10:00

Veranstaltungsort

Berlin Capital Club

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